Seit 01.04.2018 ist der Barcode auf dem Rückforderungsbeleg für die Kassen Pflicht. Wir überprüfen generell bei Ihrer kostenlosen 30' Installation und Einrichtung, dass dieser auch gedruckt wird. 

Dennoch gilt es für Sie noch ein paar Sachen zu beachten:


1.) Ist die PLZ und das Geburtsdatum meines Patienten eingetragen?

2.) Ist die ZSR-Nummer sowohl unter Einstellungen --> Briefpapier als auch unter den Einstellungen --> Sitzungen --> Therapeuten eingetragen?

3.) Habe ich unter Einstellungen --> Rechnungen --> Druckformulare ein Häkchen gesetzt bei "Druck Barcode"

4.) Habe ich den Behandlungsgrund, die Behandlungsart und mich als Therapeuten in der abgerechneten Sitzung hinterlegt?

5.) Habe ich zum Zeitpunkt des Rechnungsausdrucks eine stabile Internetverbindung?


Sind diese Punkte erfüllt wird der Barcode standardmässig generiert - falls dies nicht der Fall ist, überprüfen Sie in der Adressen-Kartei ganz unten rechts auf welcher Version Sie aktuell sind - wenn das nicht mindestens die Version 4.5.2.2. ist, ist eine Aktualisierung notwendig.


Um einen Termin für eine Aktualisierung oder Fehlerbehebung zu buchen, drücken Sie den folgenden Link und wählen "Technische Probleme, Anpassungen und Aktualisierungen" aus.

https://itherapeut.ch/booking.html

Sie können das Update auch selber vornehmen, und zwar indem Sie unter folgendem Link:

www.itherapeut.ch/updateanleitung.html

der Anleitung folgen.

Hinweis! Nehmen Sie vor einem selbstständigen Update ein Backup von Ihrem iTherapeut-Ordner vor.